AGB
Allgemeine Verkaufs- Zahlungs- und Lieferbedingungen,
AIRTEXX Gassysteme & Equipment e. K.
Boschstrasse 8
D-82178 Puchheim
1. Allgemeines
Wir sind bestrebt, mit unseren Kunden eine für beide Seiten zufriedenstellende Zusammenarbeit zu erreichen und machen deshalb diese AGB zur Grundlage unserer Zusammenarbeit.
Diese AGB gelten ausschließlich und auch für alle zukünftigen Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, Beratungen und Auskünfte. Sie gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung und Leistung vorbehaltlos ausführen.
Spätestens mit Entgegennahme unserer Ware oder Leistungen gelten diese AGB als angenommen.
Hiervon abweichende Bestimmungen oder Vereinbarungen gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Wir widersprechen Ihnen aber jetzt schon hiermit ausdrücklich.
Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden die bestellten Liefergegenstände geliefert oder die in Auftrag gegebenen Leistungen erbracht werden. Unsere Angebote sind unverbindlich und frei bleibend. Dies gilt für Angebot jeder Form, ob per Papier oder elektronischer Form z.B. per e-Mail.
2. Preise
Die Preisangaben in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen enthalten die MwSt. nicht; sie wird in der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung zusätzlich gesondert ausgewiesen. Alle Preise in den Angeboten und Auftragsbestätigungen verstehen sich „ab Werk“ ausschließlich Transport und Verpackung; diese werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Für Versand und Verpackung berechnen wir pauschal 1 % vom Nettowarenwert, in jedem Fall aber mindestens EUR 15,-- netto. Wir haben das Recht, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten, insbesondere durch Tarifabschlüsse, Lohn- und Materialpreisänderungen oder die Erhöhung von Zöllen- Einfuhr- oder Mautgebühren. Dies gilt nicht, wenn wir ausdrücklich und schriftlich einen Festpreis zugesagt haben.
3. Lieferbedingungen
Lieferfristen gelten nur als vereinbart, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Der Lauf einer Lieferfrist beginnt frühestens ab unserer Auftragsbestätigung und setzt zusätzlich voraus, dass alle technischen Fragen abschließend geklärt sind, soweit deren Klärung nicht zu unseren vertraglichen Verpflichtungen gehört. Bei nachträglichen Vertragsänderungen ist eine eventuell vereinbarte Lieferfrist entsprechend anzupassen.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist, den Wegfall des Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Lieferverzug auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, der ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden von uns, unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zugrunde liegt. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Geraten wir mit unserer Leistung in Verzug, beschränkt sich der dem Vertragspartner zustehende Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens auf höchstens 2% des vereinbarten Preises, auch wenn der nachgewiesene Schaden höher ist. Hat der Vertragspartner Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei grober Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Preises. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird während wir uns in Verzug befinden, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haften wir mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Vertragspartners voraus.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser Annahmeverzug gerät. Teillieferungen sind zulässig. Bei Abrufaufträgen gilt jede Teillieferung als ein besonderes Geschäft mit jeweils eigenem Fristenlauf für die Gewährleistungs- und Zahlungsansprüche. Die Lieferung erfolgt ab unserem Geschäftssitz D-82178 Puchheim sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4. Gewährleistung - Haftung
Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel am Vertragsgegenstand vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Vertragsgegenstand sich nicht mehr am ursprünglichen Lieferort befindet. Sind wir zur ordnungsgemäßen Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist nicht bereit oder in der Lage und ist dies von uns zu vertreten, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine entsprechende Herabsetzung der vereinbarten Vergütung (Minderung) zu verlangen. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit unsere Vertragsverletzung nicht auf Vorsatz beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; wir haften insbesondere nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand entstanden sind. Ferner haften wir nicht wenn in einen Liefergegenstand durch vorherige Reparaturen oder sonstige Maßnahmen eingegriffen wurde. Jegliche Gewährleistung ist damit ausgeschlossen.
Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes sowie Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben unberührt. Die Gewährleistungspflicht beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für eventuelle Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche auf unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung für Schäden, insbesondere Vermögensschäden, ist ausgeschlossen, soweit der Schäden von uns leicht fahrlässig verursacht wurde und nicht auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruht, sofern der Vertragspartner ein Unternehmer ist. Im Falle der Haftung hat uns der Vertragspartner Gelegenheit zu geben, die an seinen übrigen Vermögensgegenständen entstandenen Schäden auf unsere Kosten selbst oder durch Dritte beheben zu lassen. Er hat uns hierzu schriftlich aufzufordern und eine angemessene Frist zu setzen. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nach, entfällt jegliche Haftung unsererseits.
Soweit Schäden an Vermögensgegenständen des Vertragspartners, die nicht den Vertragsgegenstand betreffen, nicht mehr behebbar sind, haften wir ausschließlich im Rahmen von versicherbaren Schäden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
5. Zahlungsbedingungen
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Ab dem 21. Tag nach Rechnungsdatum befindet sich der Kunde in Verzug. Ein Abzug von Skonto ist ohne vorherige Vereinbarung nicht zulässig.
Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder EZB zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Ferner können wir nach fruchtloser Fristsetzung zur Zahlung auch vom Vertrag zurücktreten und nach Vorliegen der gesetzlichen Bedingungen auch Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei Teillieferungen steht uns das Recht zu, entsprechende Teilzahlungen zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum am Vertragsgegenstand vor bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde auch nach dieser Abtretung berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder er seine Zahlungen eingestellt hat. Ist dies jedoch der Fall, so ist der Kunde auf unser Verlangen hin verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben und uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
7. Erfüllungsort - Gerichtsstand
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitzgericht zu verklagen.